Was sind die wichtigsten Regelungen für Solaranlagen? (Stand: Juni 2025)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist weiterhin ein zentrales Instrument zur Förderung der Solarenergie. Die mit dem EEG 2023 eingeführten, verbesserten Einspeisevergütungen bilden nach wie vor die Grundlage. Seitdem haben jedoch weitere wichtige Gesetze die Attraktivität und die Rahmenbedingungen für Solaranlagen auf privaten Dächern nochmals deutlich verändert.

Planen Sie eine Photovoltaikanlage oder betreiben bereits eine? Wir haben die wichtigsten aktuellen Regelungen und finanziellen Vorteile für Sie zusammengefasst.


Erneuerbare Energien im öffentlichen Interesse

Mit der Energiekrise 2022 und einer drohenden Energieknappheit sind die erneuerbaren Energien weiter in den Fokus gerückt. Sie verringern die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern fremder Staaten, sorgen zudem für stabile Energiekosten und geringere Emissionen.

Um den Ausbau zu beschleunigen, ist in den Regelungen des EEG festgeschrieben, dass erneuerbare Energien “im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen” (§ 2 EEG). Dieses Prinzip wurde durch das Solarpaket I im Jahr 2024 noch weiter gestärkt und für die Praxis konkretisiert.

Für die Praxis bedeutet dieser Satz, dass in strittigen Fällen, zum Beispiel bei innerstädtischen oder denkmalgeschützten Gebäuden, eher zugunsten der Solarenergie entschieden werden sollte.


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Abschaffung der EEG-Umlage

Seit Jahresbeginn 2023 ist die EEG-Umlage vollständig abgeschafft. Als Teil des Entlastungspaketes für Stromkunden hatte die Bundesregierung ihre Abschaffung bereits auf den 01. Juli 2022 vorgezogen. Sie betrug zu diesem Zeitpunkt 3,723 Cent pro Kilowattstunde und wird inzwischen vom Bund aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) finanziert.

Der Grund für die Abschaffung der EEG-Umlage waren die deutlich gestiegenen Strompreise. Mit der Absenkung auf null Cent wollte die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten.

Betreiber einer Photovoltaikanlage müssen damit auch keine EEG-Umlage mehr für den selbst verbrauchten Strom bezahlen. Dies wirkt sich positiv auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage aus – für die Kosten des selbst verbrauchten Stroms müssen Anlagenbetreiber jetzt nur ihre Investitionskosten (bei Kauf der Solaranlage) oder Mietkosten (bei Miete der Anlage) berücksichtigen.


Neue Regelungen für die Einspeisevergütung

EEG 2023

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Vergütung für eingespeisten Solarstrom. Die im Jahr 2023 erhöhten Vergütungssätze bilden weiterhin die Grundlage.

Wichtige Neuerung: Die ursprünglich geplante, halbjährliche Absenkung der Vergütungssätze (Degression) wurde durch das Solarpaket I bis Anfang 2026 ausgesetzt. Die attraktiven Sätze bleiben also vorerst stabil, um den Solarausbau weiter zu fördern.

Bei der Einspeisevergütung unterscheidet das geänderte EEG zwischen Anlagen, die nur ihre Strom-Überschüsse, und Anlagen, die ihren gesamten Strom (Volleinspeisung) ins Netz einspeisen.

Bei Solaranlagen mit Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung zahlt der Netzbetreiber abhängig von der installierten Leistung folgende Einspeisevergütung:

• bis 10 kWp: 7,94 Cent je kWh
• bis 40 kWp: 6,88 Cent je kWh
• bis 100 kWp: 5,62 Cent je kWh

Für Solaranlagen mit Volleinspeisung vergütet der Netzbetreiber:

• bis 10 kWp: 12,60 Cent je kWh
• bis 100 kWp: 10,56 Cent je kWh

Möchten Sie als Eigentümer von der Überschusseinspeisung in die Volleinspeisung wechseln und von den höheren Vergütungssätzen der Volleinspeisung profitieren? Dann müssen Sie dem Netzbetreiber die vollständige Einspeisung zum Stichtag 01. Dezember für den Wechsel zum 01.01. des Folgejahres melden.

Es ist jetzt auch möglich, zwei Anlagen auf dem Dach zu installieren und anzumelden. Eine Solaranlage sorgt für den Eigenverbrauch im Haus und speist den Überschuss ins Netz, während die zweite Anlage den Rest der Dachfläche belegt und den erzeugten Strom vollständig ins Netz einspeist.


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Vereinfachungen beim Netzanschluss

Sowohl das EEG 2023 als auch das Solarpaket I von 2024 haben einige Änderungen gebracht, die den bürokratischen Aufwand beim Netzanschluss deutlich verringern. So können Solaranlagen heute wesentlich schneller ans Netz gehen.

Außerdem entfallen die wirtschaftlichen Nachteile der Anlagenbetreiber bei einem verzögerten Anschluss an das Stromnetz, da die Absenkung der Einspeisevergütung (Degression) aktuell bis Anfang 2026 vollständig ausgesetzt ist und die Vergütung somit stabil bleibt.

Für den Anschlussprozess gelten nun klare Fristen: Netzbetreiber müssen Anfragen zum Netzanschluss deutlich schneller bearbeiten. Insbesondere bei Anlagen bis 30 kWp gilt: Reagiert der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats auf ein vollständiges Anschlussgesuch, darf die Anlage in der Regel durch einen Fachbetrieb angeschlossen werden. Bei Photovoltaikanlagen bis 30 kWp ist für den Anschluss die Anwesenheit des Netzbetreibers generell nicht mehr erforderlich.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Netzbetreiber mit über 100.000 Kunden ein Online-Portal bereitstellen, über das die Anfrage zum Anschluss einer PV-Anlage an das Stromnetz abgegeben werden kann. Dieses vereinfachte Verfahren ist der neue Standard für Anlagen bis 30 kWp.


Abschaffung der 70 % Regel

Bis Ende 2022 waren Betreiber von neuen Solaranlagen bis 25 kWp verpflichtet, die (Wirkleistungs-)Einspeisung ihrer Anlage auf 70 Prozent zu begrenzen oder ihre Anlage mit einer Steuerungseinrichtung auszustatten, die es dem Netzbetreiber ermöglicht, die Einspeisung zu begrenzen. Diese Begrenzung der Einspeisung gilt mit dem EEG 2023 nicht mehr.


Fazit der Änderungen im EEG 2023 (Stand: Juni 2025)

Das EEG 2023 hat einige wichtige Änderungen für Betreiber und Interessenten einer Solaranlage auf ihrem Eigenheim gebracht, die bis heute die Grundlage bilden. Angesichts der gestiegenen Strompreise und des notwendigen Klimaschutzes ist die Installation einer PV-Anlage auf dem eigenen Dach mit diesen und weiteren Neuregelungen heute so attraktiv wie nie zuvor.

Die damals eingeführten, höheren Vergütungssätze und eine Aussetzung der Absenkung der Einspeisevergütung, die inzwischen bis Anfang 2026 verlängert wurde, erhöhen die Wirtschaftlichkeit neuer Solaranlagen. Dazu tragen auch die Abschaffung der 70-%-Regel und der EEG-Umlage bei. Auch die durch das "Solarpaket I" nochmals deutlich verbesserten Vereinfachungen beim Netzanschluss unterstützen den Ansatz der Regierung, die Installation von Photovoltaikanlagen für Eigenheimbesitzer attraktiver zu gestalten.

Eine der wichtigsten Änderungen trat mit Beginn des Jahres 2023 in Kraft: Der Wegfall der 19 % Mehrwertsteuer für den Kauf, die Installation und den Betrieb der Solaranlage hat die steuerliche Handhabung massiv vereinfacht und die Investition deutlich vergünstigt.

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