PV-Einspeisevergütung 2024: Wann lohnt sich die Volleinspeisung für Anlagenbetreiber?
Speisen Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage Strom in das öffentliche Netz Ihres Netzbetreibers ein, erhalten Sie dafür nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Einspeisevergütung. Nachdem diese allerdings in den letzten Jahren sukzessive gesunken ist, fragen sich viele private Anlagenbetreiber, ob sich die Einspeisung für sie noch lohnt. Wir werfen einen Blick auf die aktuelle Einspeisevergütung 2024 und verraten Ihnen, ob sich der Eigenverbrauch Ihres Stroms oder die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen mehr lohnt.
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💡 Die PV-Einspeisevergütung ab August 2024 im Überblick
- Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen ist 2024 nach der Leistung der Solaranlage gestaffelt.
- Für Ihre Photovoltaikanlage bis einschließlich 10 kWp Leistung erhalten Sie eine Einspeisevergütung von 8,03 Cent/kWh.
- Liegt die Leistung über 10 bis einschließlich 40 kWp, beträgt die EEG-Vergütung 6,95 Cent/kWh.
- Ab einer Leistung über 40 kWp bis einschließlich 100 kWp sinkt die aktuelle Einspeisevergütung für PV-Anlagen 2024 auf 5,68 Cent/kWh.
- Entscheiden Sie sich für die Volleinspeisung, steigt die Vergütung je nach Leistung Ihrer Anlage um 3,7 bis 5 Cent/kWh an.
- Die Erträge aus der Einspeisevergütung sind seit 1. Januar 2023 steuerfrei.
Was ist die Einspeisevergütung?
Bei der Einspeisevergütung handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Vergütung für Strom, den die Betreiber privater Windkraft-, Solar-, Wasserkraft-, Geothermie- oder Biomasseanlagen auf Basis erneuerbarer Energien erzeugen und in das öffentliche Netz einspeisen. Geregelt ist das in den §§ 19, 21 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Pro eingespeister Kilowattstunde Strom erhalten Sie eine festgelegte Vergütung, die ab der Inbetriebnahme für 20 Jahre festgeschrieben ist. Wie hoch die EEG-Vergütung ausfällt, hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihres PV-Systems ab.
PV Anschaffen und von Einspeisevergütung profitierenÜberschusseinspeisung/Teileinspeisung vs. Volleinspeisung
Mit einem Satz von rund 50 Cent/kWh war es zu Beginn der EEG-Förderung für die Betreiber privater Photovoltaikanlagen besonders rentabel, den erzeugten Strom vollständig einzuspeisen. Deshalb entschieden sich viele für die Volleinspeisung. Seit die Einspeisevergütungen deutlich gesunken und zugleich die Stromkosten gestiegen sind, hat sich dies zum Teil gewandelt.
Teileinspeisung | Volleinspeisung | |
---|---|---|
Eingespeiste Strommenge | Einspeisung des Überschusses, der im Haushalt nicht verbraucht wird | Einspeisung des gesamten erzeugten Stroms |
Einspeisevergütung für | Nur für den eingespeisten Teil, nicht für den Eigenverbrauch | Den gesamten Strom |
Höhe der Einspeisevergütung | Im Rahmen der normalen Vergütungssätze | Zusätzlich zur normalen Vergütung ein Zuschlag von etwa 3,7 bis 5 Cent/kWh |
Als Anlagenbetreiber müssen Sie entscheiden, ob Sie einen Teil des Stroms selbst verbrauchen oder die gesamte erzeugte Energie in das öffentliche Netz einspeisen wollen. Für die zweite Variante erhalten Sie einen attraktiven Zuschlag, mit dem die Vergütung um etwas mehr als die Hälfte steigt. Aufgrund der höheren Strompreise entscheiden sich immer weniger Haushalte für die Volleinspeisung, weil sie momentan verglichen mit dem Eigenverbrauch weniger rentabel ist. Deshalb soll durch die Erhöhung der Einspeisevergütung die Volleinspeisung wieder attraktiver werden.
Tipp: Sie sind an Ihre Entscheidung über die Überschusseinspeisung oder Volleinspeisung nicht 20 Jahre lang gebunden. Sie können sich während der Laufzeit jederzeit umentscheiden. Dies müssen Sie dem Netzbetreiber allerdings anzeigen. Fragen Sie dort nach, welche Fristen für die Anmeldung gelten.
Wie erhält man die Einspeisevergütung?
Um die Einspeisevergütung für Ihre PV-Anlage zu erhalten, ist ein Netzanschluss erforderlich. Diesen beantragen Sie oder Ihr beauftragter Fachbetrieb beim Netzbetreiber. Der Netzbetreiber installiert auch gleich den erforderlichen Zwei-Wege-Zähler, der neben dem aus dem Netz genutzten Strom den eingespeisten Solarstrom zählen kann.
Voraussetzung, um schließlich die Photovoltaik-Einspeisevergütung zu erhalten, ist die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber sowie bei der Bundesnetzagentur. Dafür registrieren Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister. Die Auszahlung erfolgt später je nach Vereinbarung mit Ihrem Netzbetreiber mit unterschiedlicher Vorgehensweise:
- Der Netzbetreiber zahlt monatlich einen Abschlag aus, für den er die von der PV-Anlage erzeugte Strommenge schätzt. Über den Zählerstand zum Jahresende erfolgt mit der Jahresrechnung eine Korrektur.
- Sie melden monatlich Ihren Zählerstand und erhalten Monat für Monat eine exakte Abrechnung.
Höhe der Einspeisevergütung
Die PV-Einspeisevergütung wurde ursprünglich installiert, um die Anschaffung von Photovoltaikanlagen zu subventionieren und deren Verbreitung trotz der noch hohen Anschaffungspreise zu beschleunigen. Diesen Zweck hat sie längst erfüllt – in Deutschland gab es 2023 bereits rund 2,6 Millionen in das öffentliche Stromnetz einspeisende Photovoltaikanlagen. Deshalb ist die Strom-Einspeisevergütung in den letzten Jahren konsequent gesunken – von ursprünglich rund 50 Cent auf 5,8 bis 8,2 Cent/kWh (bzw. 10,9 bis 13 Cent/kWh bei Volleinspeisung).
Im August 2024 ist die Einspeisevergütung wiederum gesunken und beträgt aktuell:
- Bei Anlagen bis 10 kWp Leistung: 8,03 Cent Teileinspeisung / 12,73 Cent Volleinspeisung
- Bei Anlagen von 10 bis 40 kWp Leistung: 6,95 Cent Teileinspeisung / 10,68 Cent Volleinspeisung
- Bei Anlagen von 40 bis 100 kWp Leistung: 5,68 Cent Teileinspeisung / 10,68 Cent Volleinspeisung
Die Höhe der Einspeisevergütung für PV-Anlagen wird regelmäßig von der Bundesnetzagentur festgelegt. In der Regel verändert sie sich in einem Jahr mehrfach. Verantwortlich ist dafür die sogenannte Degression. Mit dieser legt die Bundesnetzagentur fest, wie stark die Vergütung für Solarstrom sinken soll.
Höhe der Einspeisevergütung: Tabelle für 2023 + 2024
Seit dem 1. Januar 2023 bis heute sind die Einspeisevergütungen für PV-Anlagen zwar „nur“ im Bereich von Nachkommastellen gesunken. Auf ein ganzes Jahr oder die gesamte Nutzungsdauer der Photovoltaikanlage gesehen, macht sich die Differenz aber durchaus bemerkbar.
Die folgende Tabelle mit der Einspeisevergütung 2023 und 2024 zeigt den direkten Vergleich:
Inbetriebnahme im Zeitraum | Art der Einspeisung | bis 10 kWp | über 10 kWp bis 40 kWp | über 40 kWp bis 100 kWp |
---|---|---|---|---|
01.01.2023 – 31.01.2024 | Teileinspeisung | 8,20 Cent/kWh | 7,10 Cent/kWh | 5,80 Cent/kWh |
Volleinspeisung | 13,00 Cent/kWh | 10,90 Cent/kWh | 10,90 Cent/kWh | |
01.02.2024 – 31.07.2024 | Teileinspeisung | 8,11 Cent/kWh | 7,03 Cent/kWh | 5,74 Cent/kWh |
Volleinspeisung | 12,87 Cent/kWh | 10,79 Cent/kWh | 10,79 Cent/kWh | |
01.08.2024 – 31.01.2025 | Teileinspeisung | 8,03 Cent/kWh | 6,95 Cent/kWh | 5,68 Cent/kWh |
Volleinspeisung | 12,73 Cent/kWh | 10,68 Cent/kWh | 10,68 Cent/kWh |
Achtung, häufiger Berechnungsfehler!
Liegt die Leistung Ihres PV-Systems über 10 kWp, wird die Einspeisevergütung stufenweise berechnet. Ist eine Anlage mit 30 kWp beispielsweise 2023 ans Netz gegangen und Sie haben sich für die Teileinspeisung entschieden, erhalten Sie für 10 kWp eine Vergütung von 8,20 Cent/kWh und für 20 kWp eine Vergütung von 7,10 Cent/kWh. Dasselbe Prinzip gilt bei Anlagen von mehr als 40 kWp – dann gibt es sogar drei verschiedene Vergütungen.
Hier beraten lassen und profitieren!Welche Rolle die Degression spielt
In den ersten Jahren der Einspeisevergütung wurde der Degressionsmechanismus des EEG eingeführt. Dieser sorgte dafür, dass die Vergütung in regelmäßigen Abständen sank. Die Degression wurde seit dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz seit 2022 ausgesetzt. Ab Februar 2024 setzt die Degression wieder ein. Nun werden im halbjährlichen Rhythmus neue Einspeisevergütungen veröffentlicht, die gegenüber dem vorher geltenden Wert um jeweils 1 Prozent sinken.
Was passiert nach 20 Jahren mit der Einspeisevergütung?
Nach § 25 EEG 2023 wird die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage geltende Einspeisevergütung für 20 Jahre gezahlt. Danach können Sie die Anlage weiterhin betreiben. Sie fällt dann allerdings aus der EEG-Förderung heraus und wird als Post-EEG-Anlage bezeichnet. Sie können dann entweder eine verminderte EEG-Förderung in Anspruch nehmen oder Ihren erzeugten Strom direkt verkaufen. Natürlich bleibt Ihnen immer die Option, die erzeugte grüne Energie selbst zu nutzen.
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Volleinspeisung vs. Eigenverbrauch: Was lohnt sich mehr?
Im Jahr 2001 betrug die Solar-Einspeisevergütung noch stolze 50,6 Cent/kWh, während der Strompreis für den aus dem Netz bezogenen Strom bei 17,8 Cent/kWh lag. Da lag es für die Masse der PV-Anlagenbetreiber nahe, ihren erzeugten Strom voll einzuspeisen und den Haushaltsstrom günstig vom Netzbetreiber zu beziehen.
2024 hat sich die Situation jedoch so grundlegend geändert, dass sich die Frage nach der Volleinspeisung für die meisten Anlagenbetreiber gar nicht mehr stellt. Die Einspeisevergütung bei Volleinspeisung liegt 2024 nur noch bei etwa 11 bis 13 Cent/kWh. Der aktuelle Strompreis (für Neukunden) für den Strom aus dem Netz hingegen pendelt sich zwar bei rund 28 Cent/kWh auf einem – verglichen mit den letzten Jahren – niedrigen Niveau ein. Dieses liegt aber immer noch mehr als doppelt so hoch wie die Einspeisevergütung.
Für die Betreiber von Solaranlagen bedeutet diese Entwicklung:
- Solange die Kosten für den Bezug von Strom aus dem Netz weiterhin erheblich über der Einspeisevergütung für die Volleinspeisung liegen, lohnt es sich nicht, den Strom vollständig einzuspeisen. Einspeisen sollten Sie lediglich den Teil der Energie, den Sie selbst nicht verbrauchen können (Überschusseinspeisung).
- Behalten Sie die Stromtarife und die Entwicklung der Einspeisevergütung im Blick. Sollte sich das Verhältnis später umkehren, können Sie jederzeit zur Volleinspeisung wechseln.
Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch minimal, dass die Einspeisevergütung noch einmal zurück zum alten Niveau findet. Wahrscheinlicher ist, dass die Strompreise für den Netzbezug wieder stärker ansteigen und sich der Eigenverbrauch auch in Zukunft mehr lohnt als die Einspeisung.
Wir machen Solarberatung fair. Jetzt entdecken!Tipp: Eine durchschnittliche Photovoltaikanlage auf Einfamilienhäusern erreicht einen Eigenverbrauchsanteil von 25 bis 35 Prozent. Grund dafür ist, dass der Stromverbrauch im Haushalt gewöhnlich dann am höchsten ist, wenn die Sonne nicht scheint – abends, nachts und bei schlechtem Wetter. Indem Sie einen Batteriespeicher einsetzen, können Sie jedoch die Eigenverbrauchsquote auf 60 bis 80 Prozent steigern. Damit werden Sie nicht nur unabhängiger von der externen Stromversorgung und der Strompreisentwicklung, sondern sparen jede Menge Stromkosten ein.
Fazit zur Einspeisevergütung 2024
Noch vor einigen Jahren war die Einspeisevergütung der wichtigste Anlass für private Haushalte, eine Photovoltaikanlage auf ihrem Dach oder in ihrem Garten zu errichten. Sie versprach ein sicheres, garantiertes Zusatzeinkommen in attraktiver Höhe. Die Einspeisevergütung ist 2024 jedoch wesentlich geringer als vor 20 Jahren. Da zugleich die Stromkosten gestiegen sind, lohnt sich die Vergütung der Volleinspeisung heute nur noch selten. Sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen profitieren im Regelfall mehr davon, wenn sie ihren selbst erzeugten Strom auch selbst verbrauchen – und so ihre Stromkosten deutlich senken.
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