Eine Photovoltaikanlage zu installieren, ist zunächst einmal mit gewissen Kosten verbunden. Da wäre es doch schön, von staatlicher Seite finanzielle Unterstützung zu bekommen. Immerhin leisten Sie damit Ihren Beitrag dazu, dass die deutsche Bundesregierung ihre ehrgeizigen Klimaziele erreichen kann. Fragen Sie sich, welche Leistungen die sogenannte BEG-Förderung für Photovoltaik-Interessenten und -Besitzer bereithält? Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten die BEG-Förderung bietet und wie Sie an einen Zuschuss zu Ihrer Photovoltaikanlage kommen.


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Die BEG-Förderung im Überblick

BEG steht für „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ und bezeichnet ein Programm, das die früheren Förderungen der KfW-Bank und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 2021 zusammengeführt hat. Unter einem Dach finden Sie hier alle Förderungen rund um das energieeffiziente Bauen und Sanieren, von der Dachdämmung über die BEG-Förderung für Heizungen bis hin zur Komplettsanierung.

Je nachdem, welche Sanierungsmaßnahmen Sie durchführen wollen, erhalten Sie mit der BEG-Förderung bis zu 25 Prozent Zuschuss oder attraktive Förderkredite mit vergünstigten Zinsen, Tilgungszuschuss oder tilgungsfreier Anlaufzeit.

BEG-Förderung auf einen Blick

💰 Höhe der Förderung: Je nach Maßnahme, bis zu 30% der Kosten

📑 Antragsstellung: Zuschuss über das BAFA-Online-Portal, Kredit über die Webseite der KfW

✅ Förderfähige Kosten: Diverse Maßnahmen in den Bereichen Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungstechnik und Heizungsoptimierung


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Was wird in der BEG-Förderung 2024 gefördert?

Die BEG-Förderung soll die Eigentümer von Immobilien finanziell dabei unterstützen, diese so zu sanieren, dass sie damit auf Dauer Energiekosten einsparen und zum Klimaschutz beitragen. Entsprechend fallen unter die verschiedenen Bereiche der BEG-Förderung zahlreiche Sanierungsmaßnahmen.

Möchten Sie Ihre mindestens fünf Jahre alte Wohnimmobilie so sanieren, dass sie einen Effizienzhaus-Standard zwischen 40 und 85 erreicht, erhalten Sie einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Die Besonderheit: Je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard beträgt der Tilgungszuschuss bis zu 20 Prozent. Maximal 25 Prozent sind möglich, wenn Sie zusätzlich die Erneuerbare-Energien-Klasse oder die Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Sie müssen also entsprechend weniger zurückzahlen und die Tilgungsdauer verkürzt sich.

Daneben gibt es im Rahmen der BEG-EM-Förderung die Möglichkeit, bestimmte Einzelmaßnahmen fördern zu lassen. Hierbei handelt es sich im Regelfall um nicht rückzahlbare Zuschüsse, mit denen Sie die Finanzierung energieeffizienter Maßnahmen attraktiver gestalten können. Unter anderem gibt es 2024 für folgende Einzelmaßnahmen die BEG-Förderung:

Bereich Einzelmaßnahmen Förderung
Gebäudehülle Dämmung der Außenwände, des Dachs, von Bodenflächen und Geschossdecken, neue Fenster und Außentüren, Wärmeschutz 15 Prozent
Anlagentechnik Einbau oder Optimierung von Lüftungsanlagen, Smart-Home-Anwendungen 15 Prozent
Heizungstechnik Solaranlagen (ohne Photovoltaikanlagen), Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes 10 bis 30 Prozent
Heizungsoptimierung Optimierung einer vorhandenen Heizungsanlage 15 Prozent
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In einigen Bereichen gibt es eine zusätzliche BEG-EM-Förderung:

  • iSFP-Bonus für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (5 Prozent)
  • Heizungs-Tausch-Bonus für den Austausch alter Öl- oder Gasheizungen gegen eine energieeffizientere Heizung (10 Prozent)
  • Wärmepumpen-Bonus für den Einbau energieeffizienter Wärmepumpen oder für Wärmepumpentechnik auf Basis eines natürlichen Kältemittels (5 Prozent)

Außerdem können Sie sich Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der BEG-Förderung zur Hälfte erstatten lassen. Mehr zur BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen erfahren Sie in unserem Beitrag zur BAFA-Förderung.


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Gilt die BEG-Förderung für Photovoltaikanlagen?

Bei der Frage, ob es eine BEG-Förderung für Photovoltaikanlagen gibt, gab es in der jüngeren Vergangenheit eine gravierende Änderung. Bislang konnten die Kosten für die Anschaffung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern im Rahmen einer Sanierung zum Effizienzhaus über die BEG-Förderung für Wohngebäude mitgefördert werden.

Zum 1. Januar 2023 wurde jedoch die Förderung für stromerzeugende Anlagen gestrichen. Somit gibt es ab 2023 keine BEG-Förderung für Photovoltaikanlagen mehr.

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Förderung für Photovoltaikanlagen: Alternativen zur BEG-Förderung

Dennoch lässt die Bundesregierung angehende Photovoltaik-Besitzer nicht im Regen stehen. Anstelle der BEG-Förderung für Photovoltaikanlagen können Sie verschiedene andere Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen:

  • Wegfall der Mehrwertsteuer: Ebenfalls zum 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber den Wegfall der Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen beschlossen. Somit sparen Sie de facto auch ohne Antragstellung schon heute rund 19 Prozent von den Anschaffungskosten einer PV-Anlage ein.
  • KfW-Förderung: Die KfW-Bank hat 2023 das Programm „Solarstrom für Elektroautos“ neu aufgelegt. Schaffen Sie gleichzeitig ein PV-System, einen Batteriespeicher, ein Elektroauto und eine Wallbox an, bekommen Sie bis zu 10.200 Euro Zuschuss. Für 2023 sind die Fördertöpfe bereits ausgeschöpft. 2024 wird die Antragstellung aber voraussichtlich wieder möglich sein.
  • Einspeisevergütung: Im Rahmen der gesetzlichen Einspeisevergütung erhalten Sie für in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom eine interessante Vergütung in Höhe von aktuell bis zu 8,2 Cent/kWh, abhängig von der Anlagengröße, bzw. von bis zu 13 Cent/kWh für PV-Systeme mit Volleinspeisung.
  • Regionale Programme: In einigen Ländern, Regionen und Städten gibt es regional angesiedelte Förderprogramme für Photovoltaikanlagen und/oder Batteriespeicher. Informieren Sie sich darüber am besten bei Ihrer Gemeinde oder bei der Förderbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.

BEG-Förderung Photovoltaik 2024: ein Ausblick

Derzeit ist davon auszugehen, dass es auch 2024 keine BEG-Förderung für Photovoltaikanlagen geben wird. Insbesondere für die Förderung im Neubau ist aktuell keine Veränderung abzusehen. Besitzer von Bestandsimmobilien profitieren durch den Wegfall der Mehrwertsteuer und die EEG-Einspeisevergütung von einer attraktiven Förderung. Voraussichtlich werden diese auch 2024 in Kraft bleiben. Ob es für Ihre Immobilie eine regionale Förderung gibt oder Sie in den Genuss der KfW-Förderung kommen, hängt immer von der Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen ab.


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